Gewinnspiel AGBs
titus GmbH, Scheibenstr. 121, 48153 Münster, Geschäftsführung: Julius Dittmann, Brigitta Dittmann, Carsten Schwering, Registergericht Münster, Westf., HRB 4949, Umsatzst.-Id-Nr. DE 812 243 129 (nachfolgend „titus“ genannt), bietet auf der titus.de Website Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen sowie die bei jedem Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen, welche der Teilnehmer mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel anerkennt
§ 1 Teilnehmer
(1) Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen bedürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
(3) Nicht teilnahmeberechtigt sind mit Titus rechtlich verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Titus sowie deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
§ 2 Teilnahme
(1) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sämtliche Fragen bzw. Anmeldeformulare ausfüllt und - sofern solche Teil des Gewinnspiels sind – sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet und/oder Unterlagen innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist an Titus sendet. Zur Überprüfung der Fristwahrung bei elektronischer Einreichung dient der elektronisch protokollierte Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare bei Titus, bei postalischer Einreichung der Einwurf in das Postfach von Titus.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Personenangaben, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich.
(3) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Titus das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(2) Titus hat weiter das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der zukünftigen Teilnahme an Gewinnspielen auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder das Angebot manipulieren, insbesondere unter Zuhilfenahme unerlaubter Hilfsmittel, bzw. dieses versuchen und/oder die schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer und/oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(3) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 Datenschutz
(1) Titus verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
(2) Wenn sich Teilnehmer dazu entschließen, an von Titus veranstalteten Gewinnspielen teilzunehmen, wird Titus den Teilnehmer bitten personenbezogene Daten anzugeben, wie u.a. Namen, Vornamen, Geburtsdatum, postalische Adresse anzugeben, insbesondere um den Teilnehmer im Falle eines Gewinnes informieren zu können sowie um sicherzugehen, dass jeder Teilnehmer nur einmal an dem Gewinnspiel teilnimmt. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von Titus entsprechend der DATENSCHUTZERKLÄRUNG behandelt. Detaillierte Informationen zum Datenschutz im Rahmen von Gewinnspielen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 5 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von Titus festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.
(2) Die Gewinner werden von Titus schriftlich benachrichtigt und können auf titus.de namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Titus ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Preissponsor zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls Titus nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt.
(3) Teilt der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung mit, ob er den Gewinn annimmt, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber Titus sind ausgeschlossen.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten.
(5) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
(6) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(7) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden von Titus, vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
(8) Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von Titus.
(9) Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Trifft die Spedition unter der Adresse des Gewinners niemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(10) Geldgewinne werden dem Gewinner an die von ihm angegebene Postadresse per Verrechnungsscheck zugestellt. Mit der Zustellung wird Titus von der Leistungspflicht frei. Kommt eine Auszahlung aus Gründen, die nicht von Titus zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen Titus sind dann ausgeschlossen.
Es bleibt Titus vorbehalten, den Geldgewinn auf das Bankkonto des Gewinners zu überweisen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner seine Bankverbindung anzugeben.
(11) Im Falle eines KFZ-Gewinns wird dem Gewinner der für die Auslieferung zuständige KFZ-Händler genannt. Wird das KFZ nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
(12) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Der Preissponsor bzw. Reiseveranstalter setzt sich mit dem Gewinner in Verbindung, sobald er die Daten von Titus erhalten hat. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, muss die Reise zu denen vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
Der Wert der Reise im Auslobungstext unterliegt, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
(13) Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns, dass im Falle des Entstehens eventueller Kosten, Spesen und sonstiger Leistungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, diese vom ihm getragen werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um die folgenden Kosten handeln:
- KfZ, Motorräder und vergleichbare Preise - alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.)
- Reisen - An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.), sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.
(14) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(15) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
(16) Gewinnansprüche können nicht an Dritte übertragen werden.
(17) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Titus zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.
§ 6 Änderung des Gewinnspiels
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt Titus.
(2) Titus behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen (etwa für bestimmte Gewinne) zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Titus insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
(3) Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Titus von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 7 Haftung
(1) Titus wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Gewinnsponsoren gestifteten Gewinnen haftet Titus nicht.
(3) Titus haftet nicht für die Insolvenz eines Gewinnsponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Titus haftet nur für Schäden, welche von Titus oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen und/oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder welche in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können.
(5) Titus haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen oder verbreitet werden und die mit dem Gewinnspiel von Titus in Zusammenhang stehen.
(6) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.
(7) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(8) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Gewinnsponsor zu richten, der die Gewinne herausgibt.
(9) Bei Reisegewinnen haftet Titus weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
§ 8 Nutzungs- und Verwertungsrechte
(1) Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm geschaffenen und übermittelten Materialien ist. Jeder Teilnehmer räumt Titus an diesen Materialien das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Titus kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Jeder Teilnehmer überträgt zudem Titus das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber Titus erklärt, daß er das Eigentum nicht übertragen möchte. Eine solche Erklärung muss Titus spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann Titus alle übermittelten Materialien vernichten. Der Teilnehmer garantiert, dass die übermittelten Materialien nicht gegen Rechte Dritter verstoßen und weder rassistischen, diffamierenden, anstößigen oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalt haben und hält Titus insofern von allen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Titus übernimmt die Haftung für die an Titus übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(3) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Titus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Titus ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.